Leistungen

Steuerrecht

Das Steuerrecht in Deutschland regelt Festsetzung und Erhebung von Steuern und zählt mit zu den kompliziertesten Rechtsgebieten. Wer sich nicht regelmäßig mit dem Steuerrecht befasst, verliert schnell den Überblick, insbesondere weil es häufigen Änderungen unterworfen ist. Eine Besonderheit ist der fließende Übergang zum Strafrecht (Steuerstrafrecht), der vor allem dann zum Tragen kommt, wenn der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum steht.

Steuerhinterziehung – Hilft eine Selbstanzeige?

Im Rahmen des Steuerstrafrechts spielt der Begriff der Steuerhinterziehung eine zentrale Rolle. Je nach Schwere des vorgeworfenen Straftatbestandes drohen „nur“ Bußgelder oder bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Lag eine Steuerhinterziehung vor oder doch „nur“ eine leichtfertige Abgabenverkürzung? Eine besondere Schwierigkeit ist oftmals die Abgrenzung zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit.

Wenn Sie sich mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sehen, sollten Sie unbedingt einen Spezialisten zu Rate ziehen! Die Verteidigung im Rahmen der Verfolgung von Steuerstrafsachen ist eine sehr delikate Angelegenheit, auch, weil die Mitarbeiter der Steuerfahndung weitreichende Zugriffsrechte haben. Der Fachanwalt für Steuerrecht Frank M. Welsch aus Gütersloh kann diesen Beamten auf Augenhöhe begegnen und die gebotene Waffengleichheit für Sie schaffen.

Mit einer Selbstanzeige steht Ihnen eine Methode der Strafbefreiung zur Verfügung, aber Vorsicht: Hier gelten strenge Regelungen! Unterlaufen Ihnen bei der Stellung einer Selbstanzeige Fehler, ist das angestrebte Ziel der Strafbefreiung verwirkt. Gehen Sie solche Schritte daher nur mit einem erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite an.

Durchsuchung und Beschlagnahme in einem Steuerstrafverfahren

Bei Vorliegen eines konkreten Anfangsverdachts auf Vorliegen einer Steuerstraftat, müssen Sie mit „überraschenden“ Durchsuchungen und ggf. Beschlagnahmungen rechnen. Die Durchsuchung erstreckt sich nicht nur auf Geschäfts- oder Wohnräume, sondern zum Beispiel auch auf Schließfächer. Zur Feststellung der Beweiserheblichkeit dürfen die Mitarbeiter der Steuerfahndung auch externe digitale Speichermedien einsehen und auslesen; sie haben also auszugsweise Einsicht in Ihre Bankkonten.

Haftung für Steuerschulden

Als Geschäftsführer einer GmbH, einer GmbH & Co. KG oder einer UG (haftungsbeschränkt) haften Sie zwar zunächst einmal nicht mit Ihrem Privatvermögen für die Erfüllung der (Steuer-)Verbindlichkeiten der Gesellschaft, allerdings sind Sie gemäß § 34 AO für die Erfüllung aller steuerlichen Pflichten einer solchen Gesellschaft persönlich verantwortlich. Deshalb sind Sie als Geschäftsführer keineswegs von persönlichen Haftungsrisiken befreit. Denn, wenn Sie als Geschäftsführer die Ihnen obliegenden steuerlichen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt nicht erledigen, was beispielsweise schon bei einer verspätet eingereichten Steuererklärung der Fall sein kann, kann dieses umgehend auch die persönliche Haftung begründen. Gemäß § 69 AO kann der Geschäftsführer für Steuerrückstände persönlich in Anspruch genommen werden, wenn dem Finanzamt durch ein schuldhaftes und der Gesetzeslage nicht entsprechendes Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entsteht. Aufgabe von Rechtsanwalt Frank M. Welsch ist es, zu prüfen, ob Sie beispielsweise durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten zu einer solchen Situation beigetragen haben.

Haftung bei Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

Auch beim Thema „Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen“ müssen Sie als Geschäftsführer besondere Obacht walten lassen. Die Nichtabführung der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialkassen ist meist eine strafbare Handlung (§ 266a StGB). Haben Sie sich verrechnet oder die Anmeldung „nur“ unpünktlich vorgenommen und/oder Zahlungen verspätet geleistet, kommen Sie in der Regel „mit einem blauen Auge“ davon. Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet, benötigen Sie zur Verteidigung einen in diesen Dingen erfahrenen Rechtsbeistand. Herr Rechtsanwalt Frank M. Welsch steht Ihnen als Fachanwalt für Steuerrecht in solchen Fällen umfassend bei.

Fazit

Wann immer ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, wenden Sie sich am besten umgehend an Ihren erfahrenen Berater, den Fachanwalt für Steuerrecht, Herrn Rechtsanwalt Frank M. Welsch.

 
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