Leistungen
Die Überschreitung einer vereinbarten Zahlungsfrist hat sich mittlerweile fast schon zu einer Normalität entwickelt. Das betrifft nicht nur den "kleinen Bürger", sondern auch in größere Unternehmen zählen regelmäßig zu nicht zahlenden Kunden. Dass diese Geschäftspraktik oft mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden ist, wird scheinbar selten bedacht.
Die sinkende Zahlungsbereitschaft macht vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zu schaffen und führt zu zahlreichen Forderungsfällen. Damit betroffene Unternehmer nicht wegen säumiger Schuldner in Liquiditätsengpässe geraten, stehen unsere Rechtsanwälte den Mandanten beratend zur Seite. Mit anwaltlichem Forderungseinzug können wir in Streitfällen ausstehende Ansprüche notfalls auch gerichtlich durchsetzen.
Viele kleine und mittlere Unternehmen mussten diese Erfahrung sicherlich schon machen. Eigene Bemühungen mit entsprechenden Mahnschreiben sind meist mit viel Aufwand verbunden und der Erfolg bleibt oft auf der Strecke. Mit professioneller Unterstützung durch einen Anwalt, kann eigenen Forderungen wesentlich mehr Nachdruck verliehen werden.
Gerne hilft unsere Kanzlei in allen Belangen rund um das Forderungsmanagement.
Im Zuge außergerichtlicher Anwaltsmahnung fordern wir Schuldner letztmalig auf, offenen Zahlungen bis zu einer definierten Frist nachzukommen. Selbstverständlich stimmen wir diese Aufforderung individuell auf den Einzelfall zugeschnitten mit dem Mandanten ab.
Sofern der außergerichtliche Weg keinerlei Erfolg zeigt, leiten unsere Rechtsanwälte das gerichtliche Mahnverfahren ein und wenn dieser nicht angefochten wird, beantragen anschließend den Vollstreckungsbescheid. Wenn der Schuldner keine Einwände gegen die Forderung hat, sondern schlichtweg einfach nicht zahlt, ist der Weg zum Vollstreckungstitel in aller Regel kurz.
Sollte der Schuldner allerdings Einwände vorbringen wollen und Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, muss das Verfahren vor dem zuständigen Streitgericht fortgesetzt werden.
Hier zeigt sich der Vorteil, von Anfang an das Forderungsmanagement durch einen Rechtsanwalt "aus einer Hand" betreiben zu lassen, weil bei nichtanwaltlichen Inkassodienstleistern üblicherweise die weitere Anspruchsverfolgung vor Gericht nach Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid endet und die dort bisher angefallenen Inkassokosten nicht erstattet werden.
Mit dem Erhalt des Vollstreckungstitels ist für einen Zeitraum von 30 Jahren die Vollstreckung möglich. Die Zwangsvollstreckung kann durch einen von uns beauftragten Gerichtsvollzieher durchgeführt werden. Sollte uns die Bankverbindung des Schuldners vorliegen, können unsere Anwälte die Kontenpfändung/Gehaltspfändung auch direkt durchführen. Behelfsweise kann auch im Rahmen der Mobiliarvollstreckung eine Sachpfändung erfolgen.
Unterstützt durch auf Zwangsvollstreckung spezialisierte Mitarbeiter werden Außenstände vom einfachen Mahnschreiben über den Erwerb des Vollstreckungstitels bis zur Beitreibung Ihrer Forderung effektiv und professionell in unserer Kanzlei verfolgt.