Unterhaltsrecht Gütersloh

Die Klärung von Unterhaltszahlungen ist regelmäßiger Bestandteil familienrechtlicher Verfahren und gewinnt insb. in der Zeit nach einer Trennung/Scheidung an Bedeutung. Wer hat Anspruch auf Unterhalt? In welcher Höhe hat der zur Zahlung Verpflichtete Unterhalt zu leisten? Für wie lange muss der Unterhalt geleistet werden? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht aus Gütersloh – Herr Dietrich Mauritz – klärt Sie gerne über alle relevanten Details auf.

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen Formen von Unterhalt, die der Gesetzgeber unterscheidet:

Ehegattenunterhalt

Mit dem Ehegattenunterhalt soll bei getrennten/geschiedenen Ehepartnern derjenige mit dem höheren Einkommen den anderen finanziell unterstützen. Der Ehegattenunterhalt unterteilt sich darüber hinaus noch einmal in:

  • Familienunterhalt
    Anspruch auf Familienunterhalt haben die Ehegatten während der noch intakten Ehe. Insofern ist das Thema Unterhalt nicht zwingend nur im Zusammenhang mit einer Scheidung relevant.
  • Trennungsunterhalt
    Im Zeitraum von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung, haben finanzschwächere Ehegatten Anspruch auf den sog. Trennungsunterhalt. Das heißt wenn Sie während der Ehe gar nicht oder nur geringfügig gearbeitet haben, können Sie Trennungsunterhalt (schriftlich!) beantragen.
  • Nachehelicher Unterhalt
    Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zahlung von nachehelichem Unterhalt verpflichtend sein. Meist werden entsprechende Regelungen im Zuge eines Scheidungsverfahren getroffen. Den nachehelichen Unterhalt müssen Sie jedoch schriftlich einfordern!

Diese drei Formen des Ehegattenunterhalts (Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) sind streng voneinander unabhängig und unterschiedlich gestaltet.

Kindesunterhalt

Kinder haben grundsätzlich Anspruch auf Kindesunterhalt, bis sie ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen haben und auf eigenen Beinen stehen können. Daher gilt der Kindesunterhaltsanspruch insbesondere für minderjährige Kinder und zwar unabhängig von der Lebenssituation der Eltern. Ob Sie mit Ihrem Ehegatten zusammen, getrennt oder auch geschieden leben, spielt keine Rolle.

Sofern Sie getrennt/geschieden leben, übernimmt einer von Ihnen die Unterhaltspflicht in Form von Geldzahlung, Ihr Gatte in Form von Betreuung und Erziehung des Kindes. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts ergibt sich anhand der Düsseldorfer Tabelle. Beachten Sie, dass diese Tabelle lediglich als Leitlinie zu verstehen ist und sich die Daten in regelmäßigen Abständen ändern. Gerne hilft Rechtsanwalt Mauritz aus Gütersloh Ihnen dabei, den zustehenden Kindesunterhalt zu ermitteln.

Siehe auch www.scheidungsmanagement.de

Elternunterhalt

Das Gesetz sieht vor, dass Kinder, entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen haben. Die Kinder haben den Eltern gegenüber also sog. Elternunterhalt zu leisten. Spätestens wenn mindestens ein Elternteil in einem Pflegeheim unterkommen soll, zeigt sich sehr schnell: Trotz Pflegeversicherung und Rente können die Kosten hierfür meist nicht gedeckt werden. Sozialhilfeträger können an dieser Stelle durch entsprechende Zuschüsse eingreifen, diese fordern sie jedoch wieder von den unterhaltspflichtigen Kindern wieder ein!

Gerne hilft Herr Fachanwalt Mauritz dabei, den zustehenden Elternunterhalt zu berechnen und zeigt Möglichkeiten auf, diesen ggf. auch zu beschränken. Schließlich sollen die Kinder durch die Unterhaltszahlungen nicht in eigene finanzielle Engpässe geraten.

 
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