Leistungen
Als Alternative zum Testament, gibt Ihnen das Erbrecht die Möglichkeit, einen Erbvertrag zu erstellen. Mit dem Erbvertrag können Sie eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelung bzgl. Ihres Nachlasses treffen. Der ganz erhebliche Unterschied zu einem Testament ist jedoch, dass der Erbvertrag eine Bindungswirkung gegenüber dem Vertragspartner entfaltet. Diese Form der Verfügung von Todes wegen erfordert darüber hinaus eine notarielle Beurkundung.
Als Erblasser tun Sie in jedem Fall gut daran, sich bei der Gestaltung eines Erbvertrags einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt zur Hilfe zu holen. Die Anwälte unserer in Gütersloh ansässigen Kanzlei klären Sie über alle Besonderheiten solcher Verträge auf und helfen Ihnen dabei, diese auf Ihren individuellen Fall hin anzupassen.
Warum sollten Sie einen Erbvertrag abschließen, wenn Sie mit einem Testament wesentlich freiere Gestaltungsmöglichkeiten besitzen? Die durch den Vertrag entstehende Bindung kann unter bestimmten Umständen sinnvoll und auch gewünscht sein! Da wären beispielhaft zu nennen:
Grundsätzlich können Sie als Erblasser oder Vertragspartner der Bindungswirkung mit einem Aufhebungsvertrag entkommen. Darüber hinaus können die Vertragsparteien im Erbvertrag eine entsprechende Klausel mit Rücktrittsrecht vereinbaren. Sie sollten aber überlegen, ob nicht eine andere Verfügung von Todes wegen eine sinnvollere Wahl ist. Denn gerade die Bindung ist ja die Besonderheit des Erbvertrags. Dies z. B. zu entscheiden, ist unser Beratungsangebot.
Sind Sie unschlüssig, ob der Erbvertrag die richtige Wahl für Ihre individuelle Lebenssituation ist? Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwälte unserer in Gütersloh befindlichen Kanzlei bei Fragen zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der ordnungsgemäßen wie auch rechtssicheren Gestaltung und zeigen Ihnen ggf. auch, welche Alternativen in Ihrem Fall eine sinnvolle Option wären. Wir formulieren für Sie das, was Sie wünschen .
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder besuchen Sie uns persönlich. Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu können.