Leistungen
Wenn die Ehe als gescheitert gilt und die Ehegatten die Scheidung wünschen, haben sie noch allerhand verwaltungsorganisatorische Aufgaben vor sich. Im Zuge der Vermögensauseinandersetzung bilden der Zugewinnausgleich und die Verteilung der Haushaltsgegenstände nur Teilbereiche. Sie müssen sich mit Ihrem Ehegatten auch über Lösungen bzgl. gemeinsamen Eigentums (wie z. B. die Wohnung) sowie etwaiger gemeinsamer Schulden Gedanken machen. Je nach Einzelfall kann sich die Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts negativ auf den Zugewinnausgleich auswirken. Insofern wir Ihnen dringend, sich an einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht zu wenden. Im Raum Gütersloh steht Ihnen ein Team aus erfahrenen Spezialisten in den Kanzleien in der Villa Struck zur Verfügung.
Sofern Sie nicht geheiratet haben, oder aber geheiratet haben, aber keine Vereinbarung zum Güterstand (wie etwa die Vereinbarung der Gütertrennung) getroffen haben, bleiben die Vermögen von Ihnen getrennt.
Im letzteren Fall der Ehe findet aber ein Ausgleich des Zugewinns der jeweiligen Vermögenswerte während der Ehe statt.
Bei einer Vermögensauseinandersetzung müssen diese Vermögenswerte daher klar getrennt von jedem Ehegatten ermittelt werden. Herr Rechtsanwalt Dietrich Mauritz aus Gütersloh – zugleich Fachanwalt für Familienrecht – empfiehlt hierbei, eine Vermögensaufstellung anzufertigen, (s. hierzu die Formulare auf seiner Website www.scheidungsmanagement.de) in der Sie alle geldwerten Gegenstände listen. Hierzu zählen u. a.:
Beachten Sie bitte, dass diese Auflistung keinesfalls vollständig ist, sondern Ihnen nur einen beispielhaften Überblick verschaffen soll. Mit dieser Aufstellung haben Sie dann die Grundlage zur Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung gegen Ihren Ehegatten. Die Berechnung sollten Sie allerdings nicht selbst durchführen, sondern von einem erfahrenen Anwalt wie Herrn Mauritz vornehmen lassen.
Für eine reibungslose Vermögensauseinandersetzung ist die juristische Kompetenz eines Fachanwalts allein im Regelfall nicht ausreichend. Sie und Ihr Ehegatte sollten sich über alle Folgeregelungen, die Trennung/Scheidung mit sich bringen, einig sein. Im ungünstigsten Falle bliebe sonst nur eine gerichtliche Auseinandersetzung, die in der Regel kostspielig und nervenzehrend ist.
Jeder Fall ist für sich einzigartig und wirft sehr wahrscheinlich Fragen auf, für die Sie auf diesen Seiten keine erschöpfende Antwort finden. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren – telefonisch, per E-Mail, über unser Kontaktformular oder suchen Sie uns persönlich in unserer Kanzlei in Gütersloh auf. Ob speziell zum Thema Vermögensauseinandersetzung oder allgemein zum Familienrecht, gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten werden Sie die für sich geeignete Lösung Ihres individuellen Problems erarbeiten.