Scheidung Gütersloh

Die hohe Relevanz des Themas Scheidung spiegelt sich auch in Statistiken wider. Auf die Jahrtausendwende zu, hat die Scheidungsquote im Jahr 2005 mit rund 52% ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. Seitdem ist diese Quote zwar wieder leicht gesunken; dennoch sind Scheidungen nach wie vor das Kernthema im Familienrecht.

Zwar muss nicht jede Scheidung strittig verlaufen, dennoch tuen sich Ehegatten einen Gefallen damit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Familienrecht versierter Rechtsanwalt ist hierbei die richtige Anlaufstelle. Im Raum Gütersloh ist Herr Dietrich Mauritz – Fachanwalt für Familienrecht – Ihr Ansprechpartner rund ums Thema Scheidung und deren Folgen.

Voraussetzungen für eine Scheidung

Damit ein Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreiche kann, müssen die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben (Trennungsjahr). Das "Getrenntleben" dürfen Sie hierbei nicht zu wörtlich nehmen, denn eine räumliche Trennung ist nicht zwingend nötig. Sie und Ihr Ehegatte können noch in derselben Wohnung leben, müssen aber klar getrennt Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Tätigkeiten wie z. B. das Einnehmen gemeinsamer Mahlzeiten oder der gemeinsame Einkauf fallen damit vom Tisch. Sexuelle Kontakte dürfen nicht mehr stattgefunden haben.

Schließlich muss das Gericht davon überzeugt werden, dass ein Zusammenleben nicht mehr gewünscht ist und die Ehe als gescheitert ansieht. Rechtsanwalt Mauritz empfiehlt ggf. eine genaue Dokumentation des Trennungsjahres, um zumindest einen schriftlichen Nachweis über das Getrenntleben zu haben.

Einvernehmliche Scheidung

Sofern für die Ehegatten keine andere Option als die Scheidung in Frage kommt, streben wir grundsätzlich die einvernehmliche Scheidung an. Diese ist für die Betroffenen im Regelfall die beste Lösung, da kostengünstiger und mit weniger emotionalem Stress verbunden. Für eine erfolgreiche einvernehmliche Scheidung müssen Sie und Ihr Gatte sich einig über die Scheidung selbst und deren Folgesachen sein. Nach Einhaltung des Trennungsjahres reicht es dann aus, wenn einer der Ehegatten einen Rechtsanwalt beauftragt. Der jeweils andere Ehegatte braucht der Scheidung nur noch zuzustimmen.

Unternehmerscheidung

Im Rahmen einer Scheidung müssen Unternehmerscheidungen noch einmal gesondert betrachtet werden. Für Unternehmer und Freiberufler kann das Scheidungsverfahren neben der emotionalen Last auch existenzbedrohende Folgen haben. Haben Sie nämlich Ihren Partner ohne einen Ehevertrag geheiratet, kommen bei einer Scheidung gesetzliche Regelungen bzgl. des Zugewinnausgleichs zum Tragen. Etwaige Vermögensausgleiche können den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Als Unternehmer sollten Sie sich daher in jedem Fall frühzeitig "in guten Tagen" an einen Anwalt wenden, der mit Ihnen zusammen einen geeigneten Ehevertrag aufsetzt. Die besondere Schwierigkeit besteht darin, Regelungen zu finden, die einerseits das Unternehmen schützen und andererseits den Ehegatten nicht unangemessen benachteiligen. Gerne hilft Herr Dietrich Mauritz aus Gütersloh – Fachanwalt für Familienrecht – Unternehmern bei der Gestaltung rechtssicherer Eheverträge.

Schnelleres Verfahren mit der Online-Scheidung?

Der Begriff Online-Scheidung findet sich seit einigen Jahren auf immer mehr Anwalts-Seiten, doch was hat es damit auf sich? Gerne werben sie damit, dass das Scheidungsverfahren so deutlich beschleunigt wird oder gar kostengünstiger sei.

An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass eine Online-Scheidung nicht schneller verläuft als ein "klassisches" Scheiden und auch nicht kostengünstiger ist, da Kosten gesetzesvorgegeben sind. Erst recht nicht können Sie mit ein paar Klicks das Scheidungsverfahren in die Wege leiten. Online-Scheidungsformulare sind lediglich eine Möglichkeit, relevante Unterlagen für die Scheidung digital bei Ihrem Anwalt einzureichen.

Die Einreichung des Scheidungsantrags bei Familiengericht ist nach wie vor Aufgabe des Rechtsanwalts. Etwa 4-8 Monate nach der Einreichung des Antrags erhalten Sie Ihren Scheidungstermin bei Gericht.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Sie haben Fragen zum Thema Scheidung oder benötigen unsere Hilfe? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Gerne empfangen wir Sie auch persönlich in unseren Kanzleiräumen in Gütersloh. Siehe auch  www.scheidungsmanagement.de

 
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