Gütertrennung – Ein Weg für weniger komplizierte Scheidungen?

Das Güterrecht regelt, ob bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern Vermögensgegenstände für jeden Partner einzeln oder gemeinsam zuzurechnen sind. Weiterhin regelt es wie und ob die Vermögen auf beide Partner zu verteilen sind. Bei der Gütertrennung findet eine vollständige Trennung der Vermögen von Ehegatten/Lebenspartnern statt.

Das wiederrum hat zur Folge, dass nach einer Scheidung keiner der Gatten dem jeweils anderen einen Zugewinnausgleich gewähren muss. In Gütersloh und Umgebung können sich Ratsuchende an die Kanzleien in der Villa Struck wenden. Rechtsanwalt Dietrich Mauritz – zugleich Fachanwalt für Familienrecht – steht bei allen Fragen rund ums Thema Gütertrennung parat.

Gesetzlicher Güterstand, Gütertrennung und der Zugewinnausgleich

Sofern Sie mit Ihrem Ehegatten in der Zugewinngemeinschaft leben, kann der überlebende Ehegatte zwischen pauschalem Zugewinnausgleich (und zwar durch Erbquotenerhöhung des Überlebenden) oder konkreter Berechnung wählen. Haben Sie sich jedoch im Zuge Ihres Zusammenlebens auf eine Gütertrennung geeinigt, findet ein Ausgleich des Zugewinns nicht statt.. Sie sollten also auch aus diesem Grund  unbedingt eine geeignete Verfügung von Todes wegen aufsetzen, wenn Sie Ihren Ehegatten/Lebenspartner berücksichtigt wissen möchten.

An dieser Stelle zeigt sich wieder einmal, dass Rechtsgebiete (hier Familienrecht und Erbrecht) oft ineinander übergehen und juristisch übergreifende Kompetenz gefragt ist. Wenden Sie sich daher am besten immer an einen Rechtsanwalt. Herr Dietrich Mauritz aus Gütersloh steht Ihnen zu allen Fragen rund um die Themenbereiche gesetzlicher Güterstand (Zugewinngemeinschaft), Zugewinnausgleich und Gütertrennung und den Verknüpfungen  dieser zum Erbrecht zur Verfügung.

Haben Sie noch Fragen? Wie können wir Ihnen helfen?

So vielfältig ein Zusammenleben sein kann, so mannigfaltig sind auch Beziehungskonstellationen und Fragen zur Aufteilung von Vermögenswerten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie auf bestimmte Fragen Ihren speziellen Fall betreffend keine erschöpfende  Antwort auf diesen Seiten finden. Das kannund soll  eine Homepage auch gar nicht leisten. Zögern Sie daher nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Rufen Sie uns an unter der 05241 9940 910, senden Sie uns ein Fax unter der 05241 9940 909 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an die rae@villastruck.de. Wenn Sie in Gütersloh oder der näheren Umgebung wohnhaft sind, können Sie uns aber auch gerne direkt persönlich aufsuchen. Sie finden unsere Kanzlei in der Barkeystraße 30. In einem gemeinsamen Gespräch mit unseren Rechtsanwälten und einer Tasse Kaffee erörtern wir Ihren Problemfall und klären offene Fragen.

 
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