Verkehrsrecht
Wie kaum ein Rechtsgebiet, mit welchem jeder Bürger fast täglich Berührung hat, prägt das Verkehrsrecht das tägliche Leben eines jeden von uns ...
Obwohl, oder gerade weil das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr gilt und deshalb jeden Verkehrsteilnehmer eine verschuldensunabhängige Betriebsgefahr und -Haftung trifft, wird in kaum einem Rechtsgebiet so viel gestritten.
Besondere Bedeutung bekommen dabei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkoholfahrten, Missachtung des erforderlichen Sicherheitsabstands und das Außerachtlassen der erforderlichen Aufmerksamkeit im Straßenverkehr.
Will man also die Erfassung in das Flensburger Punkte-System, ein Fahrverbot auf Zeit, oder gar den Entzug der Fahrerlaubnis vermeiden, hängt besonders hier viel von professioneller Erfahrung ab, um staatliche Repressalien, wie Bußgeldbescheide oder sogar Verurteilungen in Strafverfahren bei Verschulden oder Mitverschulden abwenden zu können.
Auch wenn ein Verkehrsunfall, sich zunächst für einen Betroffenen als schuldloses, für ihn unabwendbares Ereignis darstellt, stellt sich die Schadensabwicklung oftmals weit komplizierter und langwieriger dar, als anfangs vermutet.
Die KFZ-Haftpflichtversicherer, die für den Unfallgegner in die Schadenregulierung eintreten, hinterfragen grundsätzlich die Schuldfrage am Zustandekommen des Unfalls und verweigern vielfach bei nicht eindeutiger Sachlage den entstandenen Schaden vollständig zu regulieren.
Als Geschädigter ist man zudem meist mangels Kenntnis der genauen Rechtslage gegenüber den Versicherungen im Nachteil und mit der Wahrnehmung seiner Interessen überfordert. Folgend eine beispielhafte Auswahl typischer Fragen im Verkehrsrecht, die Betroffenen nach einem Verkehrsunfall durch den Kopf gehen:
Besonders Unfälle, bei denen die Beteiligten verletzt wurden, machen die Unfallabwicklung mit den Schadensregulierern oftmals problematisch und langwierig.
Es macht Sinn, sich hier rechtlich qualifizierten Beistands zu bedienen und die Unfallabwicklung durch einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt vornehmen zu lassen, um so bei der Auseinandersetzung mit den gegnerischen Haftpflichtversicherern bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Die zur Regulierung des Schadens verpflichtete Haftpflichtversicherung ist am Ende auch zur Übernahme des Anwaltshonorars verpflichtet.