Leistungen

Testament

Wenn Sie Ihren Nachlass geregelt an Ihre Erben übergehen lassen möchten, können Sie hierzu ein Testament verfassen. In vielen Fällen ist eine eigene Regelung zweckmäßiger, als die, die das Gesetzbereithält. Das Testament ist eine mögliche Form der Verfügung von Todes wegen und gibt Ihnen nahezu uneingeschränkten Gestaltungsspielraum. Beachten Sie jedoch, dass Testierfreiheit auch Grenzen hat. Wenn Sie Ihren letzten Willen nicht klar, deutlich und unmissverständlich in Worte fassen, ist Ärger praktisch vorprogrammiert.

Testament mit dem Rechtsanwalt gestalten

Um Erbstreitigkeiten effektiv vorzubeugen, ist es ratsam, das Testament zusammen mit einem Rechtsanwalt zu gestalten. Als Erblasser profitieren Sie nicht nur vom juristischen Fachwissen des Anwalts, sondern – und das ist oft entscheidender – insbesondere auch von der Praxiserfahrung aus dem Erbrecht. Testamentsgestaltung mit dem Anwalt bedeutet für Sie Rechtssicherheit. Unklare oder unwirksame Klauseln werden von Vornherein vermieden und potenzieller Streit unter Erben kann effektiv (nahezu) ausgeschlossen werden.

Testamentsvollstreckung

Sie haben Bedenken, dass Ihr letzter Wille nicht Ihren Wünschen entsprechend umgesetzt wird? Das Erbrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, der sich um die ordnungsgemäße Verwaltung Ihres Nachlasses in dem von Ihnen gewünschten Sinne kümmert und schließlich für die Aufteilung zwischen den von Ihnen gewollten Erben sorgt. Der Aufgabenbereich eines Testamentsvollstreckers ist sehr vielschichtig. Wer dieses Amt übernimmt, ist nicht nur mit entsprechenden Rechten ausgestattet, sondern muss auch bestimmten Pflichten nachkommen. Testamentsvollstreckung ist nichts, was man "nur so nebenher" erledigen kann. Vielfach bietet es sich deshalb an, einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt mit der Testamentsvollstreckung zu betrauen.

Die zur Vollstreckung bestimmte Person ist indes nicht verpflichtet, dieses Amt zu übernehmen.

Arten von Testamenten

Im Gegensatz zum recht strikten Erbvertrag kann die Ausgestaltung eines Testaments deutlich freier geschehen. Mit dem sog. Einzeltestament haben Sie als Erblasser die flexibelste Form der Testamentsgestaltung. Sie haben die Freiheit dieses jederzeit zu ändern und an neue Situationen/Gegebenheiten anzupassen, wobei das jüngst verfasste das Gültige ist.

Eine weitere Form ist das sog. gemeinschaftliche Testament (bei Ehegatten auch Ehegattentestament). Solche gemeinschaftlichen Testamente dürfen ausschließlich von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten verfasst werden. Außerdem sind sie deutlich weniger flexibel, da Änderungen nur durch Zustimmung beider Partner möglich sind. Eine einseitige Änderung des Testaments ist je nach dem Willen der Beteiligten , in der Regel ausgeschlossen. Insbesondere beim Tod einer der Partner entsteht daher oftmals eine unwiderrufliche Bindung. Eine Sonderform des Ehegattentestaments ist das sog. Berliner Testament, in dem sich beide Ehegatten zunächst als Alleinerben festlegen.

Als weitere Form kommt noch das sog. Unternehmertestament hinzu, dessen Erstellung dann in Frage kommt, wenn mindestens einer der Ehegatten/Partner unternehmerisch tätig ist.

Relevanz des Unternehmertestaments

Ohne die schriftliche Festlegung eigener Regelungen bzgl. des Nachlasses, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese ist jedoch nicht immer sinnvoll oder zweckmäßig. Insbesondere wenn Sie Unternehmer sind, ist die frühzeitige und sorgfältige Gestaltung eines Unternehmertestaments meist von fundamentaler Bedeutung. Womöglich hat der gesetzliche Nachfolger gar kein Interesse an der Fortführung oder weichende Erben möchten Ihren Anteil ausgezahlt bekommen. Hier kann es schnell zu finanziellen Engpässen und Ihr ggf. mühsam aufgebautes Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten kommen.

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihres persönlichen Testaments!

Egal ob Sie als Privatperson, als Ehegatten/Lebenspartner oder als Unternehmer unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Unsere Anwälte helfen bei der Testamentsgestaltung und klären Sie über Chancen wie auch mögliche Risiken auf. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihr persönliches Erscheinen in unseren Kanzleiräumen in Gütersloh.

 
Design und Webservice by bense.com | Impressum | Datenschutz | Sitemap | Suche
Verkehrsrecht Guetersloh, Erbrecht Guetersloh, Erbrecht Erbvertrag, Fachanwalt Insolvenzrecht Guetersloh, Fachanwalt Familienrecht Guetersloh, Vermoegensauseinandersetzung, Kuendigung Mietvertrag, Guetertrennung, Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht, Konfliktbeilegung Guetersloh