Kündigung Mietvertrag Gütersloh

Möchten Sie als Mieter oder Vermieter den Mietvertrag kündigen, müssen Sie dies schriftlich tun. Es muss darauf geachtet werden, dass das Kündigungsschreiben bei Wohnraummietverträgen rechtlich sauber, eindeutig formuliert und begründet ist.

Mieter wie auch Vermieter sind daher gut beraten, sich bzgl. Kündigung eines Mietvertrags frühzeitig an einen Rechtsanwalt zu wenden. In Gütersloh steht Ihnen Rechtsanwältin Ingrid Mauritz – zugleich Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht – zur Seite.

Egal ob fristlose Kündigung oder ordentliche Kündigung, in unserer Kanzlei erhalten Mieter und Vermieter juristisch fundierte Beratung rund ums Thema: Kündigung des Mietvertrags.

Kündigungsgründe des Vermieters

Grundsätzlich sieht das Wohnraummietrecht im Vergleich zum Gewerberaummietrecht für Vermieter wesentlich striktere Rahmenbedingungen vor, um vertragstreue Mieter vor willkürlichen Kündigungen zu schützen. Dennoch gibt es eine Reihe von Verhaltensweisen, die den Vermieter zur Kündigung des Mietvertrags berechtigen.

Das klassischste Beispiel ist hier sicherlich der Zahlungsverzug. Kommt der Mieter mit seinen Mietzahlungen in Rückstand, muss er mit einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter rechnen. Weiterhin kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft und in erheblichem Maße verletzt. In ganz schweren Fällen kann u.U. auch ein einmaliger Vertragsverstoß zur fristlosen Kündigung führen.

Das ist jedoch nicht immer einfach zu beurteilen und sollte daher aus gutem Grund von einem Rechtsanwalt im Einzelfall geprüft werden. Gerne prüft Fachanwältin Ingrid Mauritz aus Gütersloh, ob in Ihrem speziellen Fall tatsächlich eine schuldhafte Vertragsverletzung vorliegt, die den Vermieter zu einer Kündigung (ggf. fristlosen Kündigung) berechtigt. Kündigungsgründe können zum Beispiel sein:

  • Stetig unpünktliche Zahlung des Mieters
  • Der Mieter ignoriert das Haustierverbot
  • Vorsätzliche Beschädigung des Mietobjekts
  • Regelmäßige Störung des Hausfriedens durch den Mieter

Kündigung des Mietvertrags – Wie sind die Kündigungsfristen?

Bei auf unbestimmte Zeit geschlossenen Wohnraummietverhältnissen (unbefristeter Mietvertrag) richtet sich die Frist zur ordentlichen Kündigung nach der Mietdauer. Bei einer Mietdauer von bis zu 5 Jahren hat der Vermieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Besteht das Mietverhältnis seit über 5 Jahren, steigt die Frist auf sechs Monate. Und bei einem Mietverhältnis, das seit mehr als 8 Jahren besteht, liegt die Kündigungsfrist bei neun Monaten.

Für den Mieter hingegen beträgt die Frist stets nur drei Monate.

Abweichungen bei Gewerbemietverträgen

Viele Gesetze, die für das Wohnraummietrecht gelten finden demgegenüber beim Gewerbemietrecht keine Anwendung. So setzt beispielsweise die Kündigung des Mietvertrags für Gewerberäume in der Regel keinerlei Begründung voraus.

Auch sind die Kündigungsfristen bei nicht zu Wohnzwecken vermieteten Immobilien i.d.R. anders gesetzlich festgesetzt.

Bezüglich der Vertragsgestaltung haben die Vertragsparteien eines Gewerbemietvertrages deutlich weniger gesetzliche Vorgaben und können ihren Vertrag individueller gestalten.

Gerade dies sollte aber Anlass sein, vor Vertragsabschluss auf fachanwaltlichen Rat zurückzugreifen. Denn nur dann ist sicherzustellen, dass die Vorstellungen und Wünsche hinsichtlich der Vertragsinhalte auch rechtlich unangreifbar festgelegt werden, denn ansonsten besteht die Gefahr, dass laienhaft getroffene Vereinbarungen am Ende unwirksam sind.

Auch ist die Bezeichnung als Wohn- oder Gewerbemietvertrag nicht alleine ausschlaggebend, ob wohnraummietrechtliche oder gewerbemietrechtliche Vorschriften anzuwenden sind. Wohnraum-Mietverträge und gewerbliche Mietverträge müssen inhaltlich klar voneinander abgegrenzt.

Die Rechtsprechung sagt, dass im Zweifel auf den Schwerpunkt der Nutzung abzustellen ist.

Ganz besonders häufig unterlaufen fatale Fehler beim Abschluss von Gewerbemietverträgen, die nicht unbefristet, sondern mit festen Laufzeiten abgeschlossen werden sollen.

Für alle Fragen rund um die Vertragsgestaltung ist Rechtsanwältin Ingrid Mauritz als Ihre Ansprechpartnerin im Raum Gütersloh sehr gerne beratend zur Seite.

Rechtsanwalt Kündigung Mietvertrag – Wie können wir Ihnen helfen?

Keine Website kann die Gesamtheit an unterschiedlichen Fallkonstellationen abdecken und geeignete Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise geben. Sicherlich haben Sie noch offene Fragen bzgl. Kündigung, Fristen, Formvorschriften oder Unterschieden zu Wohnraummiete und gewerblicher Vermietung. Nehmen Sie doch direkt Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf einen Anruf, eine E-Mail oder Ihr persönliches Erscheinen in unseren Kanzleiräumen in Gütersloh! Bei uns erwartet Sie ein Team erfahrener Rechtsanwälte und Fachanwälte.

 
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