Leistungen
Das Mietrecht behandelt alle Aspekte bzgl. des Mietens/Vermietens. Somit umfasst das Mietrecht Themenbereiche wie Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung, Mieterhöhung, Mietminderung, Mietkündigung bis hin zu Schönheitsreparaturen oder Räumungsklagen. Insbesondere das Thema Schimmelbildung bietet häufig Zündstoff für hitzige Diskussionen zwischen Mieter und Vermieter. Bevor anfängliche Meinungsverschiedenheiten zu eskalieren drohen, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten. So ist eine fachliche Klärung der Sachlage ggf. unter Einbeziehung eines Gutachters möglich. Gerne vertreten wir Mieter bzw. Vermieter bei mietrechtlichen Angelegenheiten und setzen uns für die Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen ein.
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten bietet sich statt einer juristischen Klärung oft auch der Weg der Mediation an. Die außergerichtliche Streitbeilegung schafft im Regelfall längerfristig ein befriedetes Miteinander. Weiteres zur Mediation finden Sie hier.
Folgend eine kurze Auflistung wichtiger Schlagwörter im Zusammenhang mit dem Mietrecht, die im Folgenden kurz erläutert werden. Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei nur um eine kleine Auswahl handelt. Sollten Sie hier etwas nicht finden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und Ihr mietrechtliches Problem näher zu schildern.
Das Wohnraummietrecht bildet einen der Teilbereiche des Mietrechts und regelt die Mietverhältnisse über Wohnraum. Da eine Mietwohnung oft den Lebensmittelpunkt darstellt, greifen hier Sondervorschriften zum Schutz der Mieter. Nicht zuletzt ist sogar die Unverletzlichkeit der Wohnung durch das Grundgesetz geschützt. Kernbereiche des Wohnraummietrechts bilden u. a. die Bereiche Mietminderung, Mieterhöhung, Kündigung und Räumung. Weist die Wohnung Mängel auf, die eine Minderung rechtfertigen? Wer trägt im Schadensfall – insb. Schimmelschäden – die Verantwortung? So könnten ungeeignetes Heiz- und Lüftverhalten, aber auch Mängel in der Bausubstanz dazu geführt haben.
Ist bei der Vermietung von Räumen eine gewerbliche Nutzung beabsichtigt, greifen die Regeln des Gewerbemietrechts. So ergeben sich in Abgrenzung zum Wohnraummietrecht einige Besonderheiten, wie z. B. ein größerer Gestaltungsspielraum bei der Vertragsgestaltung. Schon allein aus diesem Grund sollte unbedingt ein Anwalt hinzugezogen werden. Mehr gestalterische Freiheit birgt oft auch die Gefahr, dass der Vertrag Klauseln enthält, die eine der Vertragsparteien unangemessen benachteiligt.
Um die Gefahr eines Rechtsstreits wegen unzulässiger oder zumindest mehrdeutiger Klauseln zu bannen, empfehlen wir Vermietern, Verträge nur zusammen mit einem Rechtsanwalt zu erstellen. Ohnehin unterliegen vorformulierte wie auch individuelle Vertragsbestimmungen der Inhaltskontrolle. Bei den sogenannten Formularmietverträgen werden die Vertragsbestimmungen nicht individuell verhandelt. Damit Mieter nicht Gefahr einer unangemessenen Benachteiligung laufen, gelten für Formularmietverträge von Gesetztes wegen her hohe Anforderungen. Gerne übernehmen wir die Prüfung und ggf. Anpassung vorformulierter Klauseln in Ihren Mietverträgen.
§558 des Bürgerlichen Gesetzbuches berechtigt den Vermieter zur Erhöhung des Mietpreises. Hierfür muss er jedoch nachvollziehbare Gründe angeben und sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Darüber hinaus muss auch der Mieter über ein solches Mieterhöhungsverlangen wobei bestimmte formelle und inhaltliche Vorgaben zu berücksichtigen sind! Wir helfen Vermietern bei der Prüfung und Gestaltung von Mieterhöhungsverlangen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Zu den Betriebskosten zählen alle Kosten, die dem Eigentümer am Grundstück bzw. dem Gebrauch von Anlagen auf dem Grundstück entstehen. Dazu gehören beispielsweise Gebäudereinigung, Heizkosten oder Wasserversorgung. Doch die Erfahrung zeigt, dass viele Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft sind und oft zu Unrecht Geld bezahlt wird. Gerne prüfen wir alle wichtigen Punkte einer Betriebskostenabrechnung. So beispielsweise, ob nur umlagefähige Kosten aufgeführt werden, ob diese richtig verteilt wurden oder ob die Höhe der Beträge stimmt.
Obgleich es grundsätzlich Aufgabe des Vermieters ist, Reparaturen (auch Schönheitsreparaturen) durchzuführen, beinhalten viele Mietverträge Klauseln, die den Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichten. Das ist in gewissem Rahmen machbar, jedoch müssen unbedingt die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. So ist beispielsweise ein starrer Fristenplan, bei der Mieter vor Fristablauf auszieht, zur anteiligen Zahlung der Renovierungskosten verpflichtet wird, unwirksam. Gerne prüfen unsere Anwälte, ob eine Abwehr bzw. Durchsetzung von geforderten Schönheitsreparaturen oder von Schadenersatz in Frage kommt.
Die Kündigung eines Mietverhältnisses bzw. sogar eine gerichtlich angeordnete Räumung der Wohnung stellt zweifelsohne einen harten Einschnitt in den Lebensalltag dar. Eine starke Vernachlässigung der Wohnung oder sogar die Verwahrlosung können Grund für eine Kündigung seitens des Vermieters sein. Entscheidend ist, ob eine Gefährdung der Mietsache und/oder Störung der Nachbarn bzw. Störung des Hausfriedens vorliegt. Wir begleiten Mieter/Vermieter im Rahmen von Kündigungsprozessen und Räumungsverfahren.
Was ist der Unterschied zwischen mieten und pachten? Im Grunde genommen ähneln sich Mietvertrag und Pachtvertrag, denn in beiden geht es um eine Gebrauchsüberlassung. Der entscheidende Unterschied im Pachtvertrag ist die sogenannte Möglichkeit der Fruchtziehung. Am besten kann dies durch Verpachtung einer Obstwiese verdeutlicht werden. Der Pächter hat das Recht, Früchte der dort stehenden Bäume zu ernten und zu behalten. Pachtverträge finden daher vorwiegend im Bereich der Landwirtshaft, Gastronomie oder Fischerei Anwendung.
Wenn Mieter oder Vermieter mit dem Problem der Insolvenz konfrontiert werden, ist das für beide Vertragsparteien gleichermaßen eine unangenehme Situation. „Wie komme ich an ausstehende Mietzahlungen?“ bzw. „Was kommt jetzt auf mich zu und gilt mein Mietvertrag noch?“, solche und ähnliche Fragen werden Mietern/Vermietern sicherlich durch den Kopf gehen. Welche Möglichkeiten bei einer Insolvenz bestehen, muss im Einzelfall betrachtet werden, nehmen Sie dazu am besten direkt Kontakt zu uns auf. Als Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Herr Frank M. Welsch bestens mit der Abwicklung von Insolvenzverfahren vertraut.